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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51   

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https://dejure.org/1951,3
BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51 (https://dejure.org/1951,3)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1951 - GSZ 2/51 (https://dejure.org/1951,3)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1951 - GSZ 2/51 (https://dejure.org/1951,3)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Auferlegung von Prozesskosten - Einlegung der Anschlussberufung - Kosten einer zulässigen unselbstständigen Anschliessung - Einwilligung des Gegners vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung - Zurücknahme des zulässigen Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 4, 229
  • NJW 1952, 384
 
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Wird zitiert von ... (173)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 07.03.1919 - III 534/18

    Kosten der Anschlussrevision bei Verwerfung der Revision wegen Nichtleistung des

    Auszug aus BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51
    In dieser Auffassung haben die Senate des Reichsgerichts in ständiger Rechtsprechung festgehalten (RGZ 7, 343 [345]; 95, 121 [122]; JW 1900, 649 Nr. 5; WarnRspr 1914 Nr. 97 u. Nr. 203 = JW 1914, 156 Nr. 20 u. 774 Nr. 20; 1915 Nr. 307 = JW 1915, 1437 Nr. 11; 1935 Nr. 189 = JW 1936, 257 Nr. 13; 1936 Nr. 194 = HRR 1937 Nr. 197).

    Die Sachlage ist dann, worauf schon RGZ 95, 121 hindeutet, eine völlig andere als bei formeller Hinfälligkeit der Anschlussrevision.

    Berechtigterweise hat auch das Reichsgericht in dem Sonderfalle einer Verwerfung des Rechtsmittels selbst wegen anfänglicher Unzulässigkeit desselben die Kosten der Anschliessung dem Anschliessungskläger auferlegt (RGZ 95, 121; WarnRspr 1914 Nr. 171; 1915 Nr. 307 = JW 1915, 1437 Nr. 11; 1935 Nr. 189 = JW 1936, 257 Nr. 13).

    Bereits das Reichsgericht hat darauf hingewiesen (RGZ 95, 121), dass bei Unzulässigkeit der Revision schon von vornherein, z.B. wegen mangelnder Revisionssumme, auch die nach Ablauf der Revisionsfrist eingelegte Anschlussrevision schon von vornherein unzulässig gewesen sei, dass sie bei genauem Betracht nicht erst gemäss §§ 521 Abs. 1, 556 Abs. 2 ZPO wirkungslos geworden sei, weshalb der Anschlussrevisionskläger einen entsprechenden Teil der Revisionskosten selbst zu tragen habe.

  • RG, 24.06.1882 - I 269/82

    Kostentragung bei Rücknahme der Revision nach Anschließung des Beklagten und

    Auszug aus BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51
    In dieser Auffassung haben die Senate des Reichsgerichts in ständiger Rechtsprechung festgehalten (RGZ 7, 343 [345]; 95, 121 [122]; JW 1900, 649 Nr. 5; WarnRspr 1914 Nr. 97 u. Nr. 203 = JW 1914, 156 Nr. 20 u. 774 Nr. 20; 1915 Nr. 307 = JW 1915, 1437 Nr. 11; 1935 Nr. 189 = JW 1936, 257 Nr. 13; 1936 Nr. 194 = HRR 1937 Nr. 197).

    Unbegründet ist deshalb auch, wenn die Gegner der Rechtsprechung des Reichsgerichts auf das Alter der den Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung bildenden Entscheidung RGZ 7, 343, die sich mit dem Fall der Kosten der Vorbereitung einer erst beabsichtigten und nach damaligem Recht in der mündlichen Verhandlung zu erklärenden Anschlussberufung befasst, hinweisen.

  • RG, 08.06.1899 - VI 111/99

    Zeugenvernehmung des Cedenten. Kosten des Rechtsmittels.

    Auszug aus BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51
    Wenn das Reichsgericht in dem Falle, dass sowohl die Revision wie die Anschlussrevision sachlich unbegründet waren und deshalb auf Zurückweisung beider erkannt war, unter Rechtsmittel im Sinne des Kostenrechts auch die Anschlussrevision verstanden hat (RGZ 44, 374 [377]), so darf dies nicht verallgemeinert werden.
  • RG, 10.02.1937 - V 108/36

    Bleibt Anschließung an die Berufung des Gegners auch dann zulässig, wenn eine

    Auszug aus BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51
    Sie begründet ein durch die Einlegung der Berufung erworbenes Recht des Anschlussberufungsklägers, auch von sich aus durch Anträge die Grenzen der neuen Verhandlung zu bestimmen, wobei das Rechtsmittel selbst das einheitliche vom Berufungskläger eingelegte bleibt (RGZ 7, 345; 85, 84; 110, 233; 153, 348, WarnRspr 1914 Nr. 97 und 171; Walsmann, Die Anschlussberufung 119 ff).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Anders als für die Zulässigkeit der Anschlussberufung, die nicht auf die Beseitigung einer Beschwer des Anschlussberufungsklägers gerichtet zu sein braucht, sondern auch das Ziel haben kann, die Klage zu ändern oder zu erweitern (vgl. BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 17. Dezember 1951  GSZ 2/51, BGHZ 4, 229, 234; BGH, Urteil vom 7. Dezember 2007  V ZR 210/06, NJW 2008, 1953 Rn. 18), ist für die Zulässigkeit der Anschlussrevision erforderlich, dass der Anschlussrevisionskläger durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2001  XI ZR 73/00, BGHZ 148, 156, 160; Urteil vom 26. September 2001  IV ZR 198/00, NJW 2002, 672, 673).
  • BGH, 20.03.2013 - XII ZR 72/11

    Nachehelicher Unterhalt: Anfechtbarkeit bzw. Anpassung einer auf der für

    Richtig ist es ebenfalls, dass sich der Berufungsbeklagte der Berufung auch (allein) mit dem Ziel der Erhebung einer Widerklage anschließen kann (vgl. bereits BGHZ 4, 229, 234).
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Ein Anschluss an die fremde Berufung ist erforderlich, wenn der Berufungsbeklagte das erstinstanzliche Urteil nicht nur verteidigen, sondern die von ihm im ersten Rechtszug gestellten Anträge erweitern oder - wie hier - einen neuen, in erster Instanz nicht vorgebrachten Anspruch geltend machen will (BGHZ 4, 229, 234; Urt. v. 13. Okt. 1954, VI ZR 49/54, LM ZPO § 521 Nr. 4; Urt. v. 24. November 1977, VII ZR 160/76, ZZP 91 [1978], 314, 316).

    Dies gilt für den Berufungsbeklagten nicht, da dessen Anschlussberufung keine Beschwer voraussetzt (BGHZ 4, 229, 234; BGH, Urt. v. 13. Mai 1974, III ZR 35/72, ZZP 89 [1976], S. 199, 201).

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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1951 - II ZR 65/51   

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https://dejure.org/1951,567
BGH, 24.11.1951 - II ZR 65/51 (https://dejure.org/1951,567)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1951 - II ZR 65/51 (https://dejure.org/1951,567)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1951 - II ZR 65/51 (https://dejure.org/1951,567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 384
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 04.11.1948 - II ZS 13/48
    Auszug aus BGH, 24.11.1951 - II ZR 65/51
    Eine Nachprüfung des Ermessens kommt in der Revisionsinstanz nur insoweit in Frage, als es sich um eine rechtsirrige Auffassung der hierbei dem Berufungsgericht gezogenen Grenzen handelt (OGHZ 1, 226[227]; Stein-Jonas ZPO 17. Aufl. zu § 391 Anm. 1, 3 d).

    Ob eine Partei ihre eigene Vernehmung angeregt hat oder nicht, ist unerheblich; einen Beweisantrag stellt diese Anregung nicht dar, da keine Partei ein Recht auf eigene Vernehmung hat (OGHZ 1, 226[228]).

  • RG, 21.09.1920 - II 102/20

    Umfang einer Handlungsvollmacht

    Auszug aus BGH, 24.11.1951 - II ZR 65/51
    Es konnten Gründe bestehen, die es Ko... einerseits zwar wünschenswert erscheinen liessen, zuvor das Einverständnis seines Dienstherrn einzuholen, die aber im Verhältnis zu K... ohne Bedeutung waren, und daß Ko... andererseits Anlaß hatte, hiervon mit Rücksicht auf die Eilbedürftigkeit des Abschlusses Abstand zu nehmen (vgl. RGZ 100, 48[49]507); hatte nämlich bei dieser Besprechung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß andere Kaufreflektanten für diese Ware vorhanden seien und die Klägerin daher eine schnelle Entscheidung wünsche.
  • BGH, 14.04.1965 - IV ZR 130/64

    Pflicht des Gerichts zur Beeidigung eines Zeugen

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  • BGH, 27.06.1969 - I ZR 111/67

    Wirksamkeit eines Geschäftsübernahmevertrages - Täuschung über voraussichtliche

    Im übrigen steht nach § 391 ZPO die Beeidigung eines Zeugen in dem mit der Revision grundsätzlich nicht angreifbaren Ermessen des Tatrichters, das einer weiteren Rechtfertigung regelmäßig nicht bedarf (BGH Urt. v. 9. Januar 1969 - VII ZR 185/66; v. 24. November 1951 - II ZR 65/51, Leits.

    in NJW 1952, 384; OGHZ 1, 226).

  • BGH, 12.07.1966 - VI ZR 11/65

    Tierhalterhaftung wegen Schadensverursachung durch ein der tierischen Natur

    Eine Nachprüfung kommt in der Revisionsinstanz nur infrage, soweit es sich um eine rechtsirrige Auffassung der hierbei dem Tatrichter gezogenen Grenzen handelt (vgl. BGH Urteil vom 24. November 1951 - II ZR 65/51 - nur leitsatzartig in NJW 1952, 384 veröffentlicht).
  • BGH, 23.01.1957 - V ZR 132/55

    Vernehmung von Schiedsrichtern als Zeugen

    Eine Nachprüfung dieses Ermessens kommt in der Revisionsinstanz nur insoweit in Frage, als es sich um eine rechtsirrige Auffassung der dem Berufungsgericht gezogenen Grenzen handelt (OGHZ 1, 226; BGH vom 24. November 1951 II ZR 65/51 in NJW 1952, 384).
  • BGH, 09.01.1969 - VII ZR 185/66

    Beeidigung eines Zeugen als freie Ermessensentscheidung eines Tatrichters -

    Es stellt auch keinen Revisionsgrund dar, wenn der Tatrichter in den Entscheidungsgründen nicht darlegt, warum er einen Zeugen nicht beeidigt hat (BGH II ZR 65/51 vom 24. November 1951, auszugsweise in NJW 1952, 384 veröffentlicht).
  • BGH, 10.07.1968 - VIII ZR 180/66

    Fehlerhaftigkeit einer Pachtsache bei Stilllegung eines Flugbetriebes - Bauverbot

    Es handelt sich also um eine Ermessensentscheidung des Berufungsgerichts, die durch den erkennenden Senat nur daraufhin nachzuprüfen ist, ob das Gericht die Grenzen des Ermessens verkannt oder mißbräuchlich außer acht geladen hat (BGHZ 43, 368, 370) [BGH 14.04.1965 - IV ZR 130/64], und die das Berufungsgericht nicht zu begründen braucht (BGH Urt. vom 24. November 1951 - II ZR 65/51 - NJW 1952, 384).
  • BGH, 06.05.1954 - IV ZR 53/54

    Rechtsmittel

    Die Revision hätte dartun müssen, welche Tatsachen die Annahme nahelegen könnten, das Berufungsgericht habe sein Ermessen rechtlich fehlerhaft angewendet (BGH Urteil vom 24. November 1951 - II ZR 65/51 [S. 13, 14], der Leitsatz der Entscheidung ist in NJW 1952, 384 veröffentlicht).
  • BGH, 19.05.1976 - IV ZR 35/75

    Anforderungen an Feuerversicherung zum Ersatz der Kosten für Wiederherstellung

    Daß sich das Berufungsgericht in den Urteilsgründen nicht darüber ausspricht, warum es einen Zeugen nicht beeidigt hat, ist für sich allein selbst dann, wenn die Beeidigung beantragt war, noch kein Anhaltspunkt für einen rechtlich beachtlichen Ermessensfehler (vgl. Urteil des II. Zivilsenats vom 24. November 1951 - II ZR 65/51 -, insoweit nicht abgedruckt in NJW a.a.O.).
  • BGH, 24.03.1971 - V ZR 172/68

    Voraussetzungen für die Schlüssigkeit einer Klage - Notwendigkeit der notariellen

    Dies folgt auch daraus, daß in der Entscheidung ausdrücklich betont wird, das Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 24. November 1951, II ZR 65/51 - mit einem nicht vom Senat formulierten Leitsatz NJW 1952, 384 wiedergegeben - stehe nicht entgegen.
  • BVerwG, 24.10.1958 - III C 46.57

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Hausratentschädigung - Frist für die

    Dieses Ermessen ist im Revisionsverfahren nicht nachprüfbar (vgl. das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. November 1951 - NJW 1952 S. 384, Leitsatz).
  • BGH, 06.07.1967 - VII ZR 72/65

    Abschluss eines Vertrages - Ermessensfehler eines Gerichts - Fälligkeit eines

  • BVerwG, 15.07.1963 - I B 94.63
  • BGH, 08.07.1958 - VIII ZR 109/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.10.1953 - II ZR 231/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.02.1968 - VI ZR 73/66

    Ermessensentscheidung im Hinblick auf die Beeidigung eines Ehegatten -

  • BGH, 17.11.1959 - VIII ZR 100/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.01.1958 - II ZR 123/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.01.1954 - II ZR 238/52

    Vertrag über eine Demontage und die Aufbereitung von Schrott - Auslegung der

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Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1951 - IV ZR 119/50   

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https://dejure.org/1951,600
BGH, 29.11.1951 - IV ZR 119/50 (https://dejure.org/1951,600)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1951 - IV ZR 119/50 (https://dejure.org/1951,600)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1951 - IV ZR 119/50 (https://dejure.org/1951,600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 384
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50

    Ehescheidung bei Widerspruch

    Auszug aus BGH, 29.11.1951 - IV ZR 119/50
    Der Senat hat zuerst in dem Urteil vom 22. Januar 1951 - IV ZR 73/50 - (BGHZ 1, 87 ff) und später in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, dass die Aufrechterhaltung einer Ehe, die durch das überwiegende Verschulden des die Scheidung begehrenden Ehegatten zerrüttet ist, in einem Fall sittlich gerechtfertigt ist, im anderen Fall jedoch nicht.

    Der früher von dem Reichsgericht vertretenen Ansicht, dass eine unheilbar zerrüttete Ehe grundsätzlich zu scheiden ist, und der Widerspruch nur dann Beachtung finden kann, wenn besondere Umstände ausnahmsweise die Aufrechterhaltung der Ehe rechtfertigen, ist der Senat aus den in BGHZ 1, 87 ff angeführten Gründen nicht gefolgt.

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 31.05.1948 - ZS 12/48
    Auszug aus BGH, 29.11.1951 - IV ZR 119/50
    Er hat sich vielmehr der Ansicht des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (OGHZ 1, 16 ff) angeschlossen.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1951 - I ZR 38/51   

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https://dejure.org/1951,1397
BGH, 11.12.1951 - I ZR 38/51 (https://dejure.org/1951,1397)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1951 - I ZR 38/51 (https://dejure.org/1951,1397)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1951 - I ZR 38/51 (https://dejure.org/1951,1397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 384
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 17.05.1939 - II 200/38

    1. Kann der Inhaber eines Wechsels von dem Wechselverpflichteten verlangen, daß

    Auszug aus BGH, 11.12.1951 - I ZR 38/51
    Es muß also nicht nur der abzuurteilende Tatbestand, sondern auch der Klagegrund und die konkrete, aus ihm abgeleitete Rechtsfolge identisch sein (vgl. Stein-Jonas III 2 zu § 263; Rosenberg 5. Aufl. § 98, 2; RGZ 50, 419; RGZ 54, 50; RG in ZZP Bd 55 S. 136/137; RGZ 158, 150; RGZ 160, 338 [347]; RG JW 04 S. 260; die frühere abweichende Meinung in RGZ 26, 368 ist aufgegeben).
  • RG, 07.06.1921 - VII 528/20

    Rechtsweg. Grenzen der Staatshoheit

    Auszug aus BGH, 11.12.1951 - I ZR 38/51
    (Vgl. OGH 1. S. 386 [390, 391]; JR 49, 286; OGH 4 S. 54; RGZ 102, 251 mit Nachweisungen).
  • BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen

    Solange daher eine mit Verfügung vom 4. Oktober 1951 und 22. Februar 1952 an bundesgesetzliche Sonderregelung für die Behandlung von Urteilen solcher Gebiete fehlt - vgl. etwa das Berliner Gesetz über die Behandlung der Entscheidungen und sonstigen Maßnahmen in Strafsachen von Behörden außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes vom 9. Januar 1951 (VOBl. für Berlin I S. 251) und das Berliner Gesetz über die Vollstreckung von Entscheidungen auswärtiger Gerichte vom 31. Mai 1950 (VOBl. für Groß-Berlin I S. 179) -, muß jeweils nach Lage der besonderen Verhältnisse des zur Beurteilung stehenden Falles entschieden werden, ob derartige Urteile noch wie inländische zu behandeln sind oder nicht (vgl. auch BGH Urt. v. 24. November 1951 - II ZR 26/51 - BGHZ 4, 62 - u. v. 11. Dezember 1951 - I ZR 38/51 - NJW 1952, 384).
  • BGH, 01.02.1952 - I ZR 123/50

    Belegenheit einer Forderung

    Es folgt dies aus dem allgemeinen, auf interlokale Rechtsverhältnisse entsprechend anwendbaren völkerrechtlichen Grundsatz, daß Beschlagnahme- und Enteignungsmaßnahmen in ihrer Wirksamkeit auf das Gebiet derjenigen Macht beschränkt sind, welche den entsprechenden Staatshoheitsakt erlassen hat (OGHZ 1, 386, 390 mit nachweisen auch aus der ausländischen völkerrechtlichen Literatur; BGH vom 11. Dezember 1951 - I ZR 38/51 - und 4. Januar 1952 - I SR 67/51 -).
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